Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot

1.1. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt

2. Preise

2.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

2.2. Falls nicht anders angegeben, sind alle Preise als Nettopreise zu verstehen.

2.3. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

2.4. Die Abrechnung der geleisteten Ausführungen erfolgt nach Aufmaß der effektiv geleisteten Arbeiten auch wenn vom Angebot abweichend. Falls die Höhe des Auftrages es verlangt, sind entsprechende Teilzahlungen nach den festgelegten Baufortschritten zu tätigen.

2.5. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir hiermit beauftragt, wird dies vom Kunden angemessen vergütet.

3. Leistungsausführung

3.1. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer/ Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

3.2. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.

3.3. Einsätze Wochenende/Feiertage und nach 18:00 Uhr unterliegen einem Aufschlag von 20% auf die Stundensätze. Materialpreise bleiben unverändert. Es wird jedoch sowohl Hin- als auch Rückfahrt in Rechnung gestellt.

4. Leistungsfristen und Termine

4.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z.B. schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.

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